IMPRESSUM

SCHUTZBACH SCHÜTZT SICHERHEITSTECHNIK GmbH

Gerichtsstand Berlin, HR Charlottenburg 93, HRB 27184
Steuer-Nr.: 27/527/30128
USt-IdNr.: DE136601392
Geschäftsführer: Michael Schutzbach
Prokurist: Julian Klüppelberg

Pariser Straße 56
10719 Berlin

Telefon 030 - 887 1000
Telefax 030 - 881 63 88
info@schutzbach.berlin



DATENSCHUTZERKLÄRUNG

§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die


SCHUTZBACH SCHÜTZT SICHERHEITSTECHNIK GmbH

Pariser Straße 56
10719 Berlin
E-Mail: info@schutzbach.berlin


Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter externer-datenschutzbeauftragter@mybreev.com oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

 

(3) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer, insoweit sie diese angeben) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die Speicherung erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 Ziff b DSGVO und dient der vertraglichen oder vorvertraglichen Kontaktaufnahme. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir innerhalb von drei Monaten, insoweit kein Vertragsverhältnis zustande kommen sollte. Nach Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses werden Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, insoweit der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten z.B. § 147 AO entgegenstehen.

§ 2 Ihre Rechte

(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft Art. 15 DSGVO
- Recht auf Berichtigung oder Löschung Art. 16 DSGVO Art. 17 DSGVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Art. 21 DSGVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde z.B. dem Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland Pfalz über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

§ 3 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO):
- IP-Adresse
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
- Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
- Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
- jeweils übertragene Datenmenge
- Website, von der die Anforderung kommt
- Browser
- Betriebssystem und dessen Oberfläche
- Sprache und Version der Browsersoftware.

§ 4 Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

(1) Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 a lit. a DSGvO), können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf wirkt für die zukünftige Verarbeitung nach Ausspruch des Widerrufs.
(2) Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interessenabwägung) stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.

Haftung für Inhalte

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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

II. Angebot und Lieferumfang

1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum des Verkäufers.
2. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
3. Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und änderungen sollen vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
4. Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die änderungen für den Käufer zumutbar sind.
5. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
2. Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Im Falle eines Schecks- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
3. Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
4. Bei Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen. Für die Preisberechnung sind Maße und Messungen an der Verladestelle verbindlich.
5. Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
6. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zuzüglich eines eventuellen sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer weist eine niedrigere Zinsbelastung nach. Die Zinsen sind sofort fällig.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. In Abweichung von den §§ 336, 367 BGB wird eine Zahlung des Käufers zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.
9. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.
10. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
11. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass ihm der Verkäufer einen Grund dazu gegeben hat, so verpflichtet sich der Käufer die bereits angefallenen Kosten (mindestens jedoch 10 % des vereinbarten Kaufpreises) zu bezahlen.
12. Die Lieferung von Ersatzschlüsseln erfolgt nach den Möglichkeiten der übergebenen Muster bzw. Codenummern. Eine Garantie auf Passgenauigkeit kann nur bei Vorlage des Schlosses übernommen werden. Eine Haftung bei Anfertigung eines "falschen Schlüssels" ist ausgeschlossen.
13. Gewährleistung für Ersatzschlüssel, die durch abgenutzte Muster oder verschlissene Zylindersysteme nicht mehr funktionssicher sind, können wegen der nicht erkennbaren Mängel nicht übernommen werden.

IV Lieferzeit

1. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
3. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang und für den Fall, dass dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, zulässig.
4. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
5. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage betragenden Nachfrist zu Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadenersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungsverkauf oder eine Ersatzvornahme beschränkt.

V. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

1. Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhaftem vertragswesentlichen Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: a) Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. b) Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. c) Die Gewährleistung von Verschleißteilen und/oder Reparaturen ist ausgeschlossen.
2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer.
3. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.
4. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherheitsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgt.
5. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit den Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
6. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (auf Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen.

VI. Gesamthaftung

1. Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
2. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
4. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Rücknahme sowie bei Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt nur dann, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
4. über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
6. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
7. Ein Anspruch auf Warenrücknahme besteht nur bei schriftlicher Vereinbarung. Für den Fall eines vereinbarten Rückgaberechts oder einer im Kulanzwege eingeräumten Warenrückgabe behalten wir uns vor, bei der Gutschrift, bzw. Rückerstattung entweder die tatsächlichen Fracht-, Lager- und Verpackungskosten oder aber nach unserer Wahl einen Pauschalbetrag in Höhe von 10 % des Warenwertes einzubehalten bzw. zu verlangen.

VIII. Bauseits setzen wir voraus (wenn nicht anders schriftlich vereinbart)

1. 230 Volt Anschlußmöglichkeit im unmittelbaren Arbeits-, Antriebs-, Zentralen- und/oder PC-Bereich (Fl-abgesichert). Frei zugängliche Arbeits- und Montagebereiche. Sperrung der Durchfahrt während der Montage. Entfernung von staubempfindlichen Geräten und/ oder Gegenständen. Jegliche Maler-, Maurer-, Tapezier- und Stemmarbeiten. Belastbaren Betonuntergrund. Funktionstüchtige Einsteckschlösser, Zylinder, Türschließer, Türen sowie elektrisches Leitungs- und Telefonnetz. TAE-Anschlußdose im unmittelbaren Zentralbereich. Stellung von Bühnen, Gerüsten und Beleuchtung jeglicher Art. Die Leitungsverlegung erfolgt AP im Kunststoffrohr bzw. Kunststoffkanal (bis max. 5 Meter).
2. Montagemöglichkeiten Montag bis Freitag 8.00–18.00 Uhr. Fundamente, PC-Anlagen, elektrische Leitungen sowie Verlegung nach unseren Angaben. Mehrleistungen (Bauverzögerung, zusätzliche An- und Abfahrt, etc.) die nicht im Angebot enthalten sind, werden zusätzlich im Nachweis berechnet.

IX. Sonstiges

1. Nicht abgeholte Schlüssel, Schlösser, Reparaturen, Umbauten oder sonstige Waren bzw. Bestellungen gehen gemäß Werksunternehmer-Pfandrecht nach 3 Monaten (nach Abgabe- bzw. Bestelldatum) in den Besitz von Schutzbach schützt Sicherheitstechnik GmbH über und werden veräu&;szlig;ert bzw. kostenpflichtig entsorgt (zu lasten des Käufers).
2. Ausgebaute Zylinder, Schlösser, Beschläge und/oder sonstige Gegenstände werden (wenn nicht bei Auftragserteilung schriftlich anders vereinbart) entsorgt.

X. Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

XI. Gerichtsstand/Erfüllungsort

1. Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
3. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

XII. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.

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